Wenn Sie mit der Vermögensverwaltung für einen Klienten beginnen, müssen Sie ein Verzeichnis über das Vermögen des Klienten erstellen. In der Regel muss dieses Verzeichnis binnen einer Frist von sechs Wochen nach Beginn der Betreuung beim Amtsgericht hinterlegt werden.
Das Verzeichnis des Vermögens wird in einem speziellen Fenster für jeden Klienten verwaltet. Das Fenster erreichen Sie über den Button „Vermögensverzeichnis“ am unteren Rand der Übersichtsseite.
Wenn Sie dieses Fenster erstmals öffnen, erscheint eine Meldung, in der Sie gefragt werden, ob das Vermögensverzeichnis jetzt vorbereitet werden soll.
Bei einer positiven Bestätigung wird das Formular für das Vermögensverzeichnis anhand der Vorgaben im Programm angelegt.
Im zweiten Schritt wird der Stichtag für das Vermögensverzeichnis abgefragt. Der Beginn der Betreuung steht bereits als Vorgabe im Dialogfenster.
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Form und Umfang des Vermögensverzeichnisses können in BdB at work angepasst werden. Prüfen Sie zunächst an einem Testklienten, ob die standardmäßig hinterlegte Form den Vorgaben Ihres Amtsgerichtes entspricht.
Sollte dies nicht der Fall sein, so können Sie die Vorgabe entsprechend anpassen. Wie Sie hierzu vorgehen, wird im Anschluss beschrieben.
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Soll die Verwaltung des Vermögens erst zu einem späteren Datum beginnen, ändern Sie das Datum einfach entsprechend ab. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall auch bei der Kontenverwaltung keine Vorgänge buchen können, die vor dem hier eingetragenen Datum liegen.
Nachdem das Formular angelegt wurde, öffnet sich das Fenster „Vermögensverzeichnis“. Eventuell zuvor angelegte Konten werden mit dem aktuellen Saldo automatisch in das Vermögensverzeichnis übernommen.
Die Einträge im Vermögensverzeichnis werden grundsätzlich mit einem Betrag von 0,00€ angelegt. Als Text ist jeweils „Ohne besonderen Wert“, „Keine Vermögenswerte“ oder „Keine Vermögenswerte bekannt“ vorgegeben.