Eine Verfahrenspflegschaft für den Betroffenen wird nach § 276 FamFG eingerichtet, wenn von einer persönlichen Anhörung abgesehen, oder wenn ein Betreuer zur Besorgung aller Angelegenheiten des Betroffenen bestellt werden soll.

Der berufsmäßige Verfahrenspfleger erhält nach § 277 FamFG eine Erstattung seiner Aufwendungen entweder nach

Die Aufwendungen und Vergütungen werden stets aus der Staatskasse bezahlt.

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Rechnung erstellen

Mit einem Klick auf den Button „Beantragung der Pauschale nach § 277 FamFG“ öffnen Sie den Dialog zur Abrechnung gegenüber dem angegebenen Kostenträger.

Rechnungsnummer & Rechnungsdatum

Im Dialog können Sie Einfluss auf die Rechnungsnummer nehmen, in dem Sie neben dem Feld auf den Button „…“ klicken. Bei der Rechnungsnummer kann nur die fortlaufende Nummer beeinflusst werden. Die korrekte Rechnungsnummer wird anschließend wieder gemäß der Vorschrift zur Generierung von Rechnungsnummern aus den Programmeinstellungen berechnet.

Als Rechnungsdatum wird immer das aktuelle Tagesdatum vorgegeben. Sie können das Datum frei bearbeiten, nachdem Sie den Button „…“ neben dem Datum betätigt haben.

Umsatzsteuer

In der abzurechnenden Pauschale ist die Umsatzsteuer enthalten. Der sich ergebende Nettobetrag für die Rechnung wird automatisch aus dem Bruttobetrag und dem beim Verfahrenspfleger in den Kontakten hinterlegten Umsatzsteuersatz errechnet.

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Rechnung drucken

Bei Auslösung des Buttons „Rechnung drucken…“ wird basierend auf der im Fußbereich des Dialoges angegebenen Abrechnungsvorlage die Abrechnung erstellt und in den internen Texteditor geladen. Mit dem Texteditor können Sie vor dem Ausdruck eventuell notwendige Anpassungen an der Rechnung vornehmen. Beim Ausdruck der Rechnung wird diese unter dem ebenfalls in Fußbereich angegebenen Dateinamen gespeichert.