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Wichtiger Hinweis

Dieser Bereich zeigt Ihnen die Optionen für Abrechnungen nach VBVG in der Fassung von 2005 bis 27. Juni 2019. Abrechnungen VBVG in neuer Fassung benötigen deutlich weniger Optionen und viele der hier gezeigten Optionen zeigen in Abrechnungen nach neuem Recht auch keine Wirkung mehr. Gleichwohl ist die grundsätzliche Bedienung dieses Bereiches weiterhin gültig.

Weiterführende Informationen zum Recht nach Juni 2019 finden Sie unter:

Ergänzung VBVG 2019

Ergänzung VBVG 2023 / BtOG

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Die pauschalierte Abrechnung nach Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) ist für Berufsbetreuer sicherlich die am häufigsten benötigte Form der Leistungsabrechnung. Das folgende Kapitel beschäftigt sich mit den Grundlagen, den Voraussetzungen und der Durchführung von Abrechnungen nach VBVG.

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Voraussetzungen für Abrechnungen nach VBVG

Fallart „Betreuung“

Klienten, die unter Betreuung stehen, werden nach dem VBVG abgerechnet und müssen in den Falldaten entsprechend eingestellt sein. Durch Zuweisung der Fallart „Betreuung“, kennzeichnen Sie den einzelnen Klienten als Betreuten, der nach VBVG abgerechnet wird. Dies haben Sie in der Regel bereits bei der Anlage des Klienten getan.

Einträge im Betreuungsverlauf

Im Betreuungsverlauf eines solchen Klienten sehen Sie die abrechnungsrelevanten Ereignisse, wie z.B. den Betreuungsbeginn, eventuelle Statuswechsel (z.B. beim Wechsel von Wohnung nach Heim), aber auch Unterbrechungen der Betreuung, Wechsel des Amtsgerichtes und ähnliches.

Ebenfalls im Betreuungsverlauf aufgeführt sind bereits ausgeführte Abrechnungen aus der Vergangenheit. Da der Verlauf als ununterbrochener zeitlicher Verlauf zu sehen ist, ist grundsätzlich der Zeitraum zwischen der letzten Abrechnung (bzw. dem Betreuungsbeginn falls noch keine Abrechnung erfolgte) und dem heutigen Datum als abrechenbar anzusehen. Zeiträume die möglicherweise nicht vergütet werden sollen, müssen als „Unterbrechung der Betreuung“ eingetragen werden, da BdB at work andernfalls davon ausgeht, dass Sie einen Anspruch auf Vergütung haben und diesen auch in Ihren Anträgen aufgeführt bekommen wollen.

Einstellung der Abrechnungsoptionen

Natürlich ist nicht jeder beliebige Zeitraum abrechenbar, denn was abrechenbar ist wird durch die gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen des zuständigen Betreuungsgerichts festgelegt. Auch wenn sich seit 2005 durch viele Gerichtsverfahren einiges an unklaren Auslegungen heute nicht mehr berücksichtigt werden muss, bietet Ihnen BdB at work bietet zur genauen Einstellung der Abrechnung die Abrechnungseinstellungen A – E mit denen Sie detailliert jeden Aspekt der Abrechnung einstellen können.

Dies reicht vom eigentlichen Zeitraum der Abrechnung (z.B. drei Betreuungsmonate) bis hin zu Rundungsvarianten und bei welchen Ereignissen diese Rundungen vorgenommen werden sollen. Die Grundeinstellung von BdB at work sorgt in der Regel für eine reibungslose Abrechnung, denn sie entspricht aus unserer Erfahrung nicht nur der aktuellen Rechtsprechung, sondern auch den häufigsten Regelinterpretationen der zuständigen Rechtspfleger.

Im folgenden Abschnitt finden Sie zuerst einen kurzen Überblick über den Abrechnungsvorgang. Danach werden detailliert die Optionen der Abrechnungen, den Einstellungen zum Kontingent und zum Stundensatz beschrieben.

Danach werden die einzelnen Möglichkeiten des Betreuungsverlaufs geschildert. Der Betreuungsverlauf stellt die Grundlage jedes Vergütungsantrages nach VBVG dar und muss von Ihnen mit allen abrechnungsrelevanten Ereignissen gefüllt werden.

Abschließend erhalten Sie einen Step-by-Step Durchlauf durch eine komplette Abrechnung.

Aktivierung der Pauschalabrechnung

Nach der Anlage eines neuen Klienten ist die Pauschalabrechnung auch dann noch nicht automatisch aktiviert, wenn Sie die Fallart „Betreuung“ zugewiesen haben. Dieser Vorgang muss immer manuell ausgeführt werden, bevor Sie die erste Abrechnung ausführen können.