Die Leistungsabrechnung dient zur Abrechnung der mit der Leistungserfassung oder dem Control Center dokumentierten Tätigkeiten. Diese Abrechnung wurde vor der Einführung des VBVG zur Abrechnung der Tätigkeiten nach dem BVormVG genutzt.
Diese Art der Abrechnung wird in vielen Amtsgerichtsbezirken noch für die Abrechnung von Verfahrenspflegschaften und für den Aufwandsersatz bei ehrenamtlichen Betreuungen genutzt.
Die Leistungsabrechnung kann aufgerufen werden über
Auf den Abrechnungsseiten der Falldaten muss diese Abrechnungsart individuell für jeden Fall aktiviert werden.
Der angegebene Zeitraum lässt sich in den Optionen einstellen und wird dann bei jedem abzurechnenden Fall vorgegeben, bis Sie die Einstellung in den Optionen ändern. Über den Button „Vergütungsantrag stellen…“ starten Sie die Abrechnung der Tätigkeiten des angegebenen Zeitraums.
Falls nicht berechnete Tätigkeiten außerhalb dieses Zeitraums vorliegen, wird eine entsprechende Warnung ausgegeben. Im Abrechnungsdialog ist dann zu erkennen, in welchem Zeitraum diese nicht berechneten Leistungen vorliegen. Sie haben dann die Möglichkeit, den Druckdialog zu schließen und im Abrechnungsfenster den passenden Zeitraum einzustellen bevor Sie die Abrechnung erneut starten.
Die Leistungsabrechnung besteht aus drei Teilen:
Enthält den Briefkopf und den Vergütungsantrag