In jährlichen Intervallen ab Beginn der Vermögenssorge wird eine Rechnungslegung für den Klienten fällig. In einer Rechnungslegung werden alle Einnahmen und Ausgaben des Klienten nachgewiesen.

Dieser Nachweis gelingt mit BdB at work unkompliziert und ohne besonderen zusätzlichen Aufwand, wenn Sie alle Einnahmen und Ausgaben für den Klienten erfasst haben.

Die Rechnungslegung wird über den Button „Rechnungslegung“ am unteren Rand der Übersichtsseite Vermögensverwaltung aus den Falldaten gestartet.

image.png

Rechnungslegung erstellen

image.png

Das Fenster Rechnungslegung ist in vier Bereiche aufgeteilt:

Zeitraum festlegen

Die Dauer des Rechnungslegungszeitraumes wird von BdB at work immer mit einem Jahr ab Beginn der Rechnungslegung vorgegeben.

Der Zeitraum kann manuell abgeändert werden, worauf automatisch eine Neuberechnung der Vermögensverhältnisse für den neuen Zeitraum ausgeführt wird. Eine Änderung des Startdatums bewirkt, dass BdB at work das Enddatum entsprechend mitführt. Eine Änderung des Enddatums ist zulässig, das Startdatum wird in diesem Fall nicht mitgeführt. So können Sie einen Zeitraum festlegen, der von einem vollen Jahr abweicht.

Im Kopfbereich des Fensters wird auch das Datum des Vermögensverzeichnisses angegeben. Dieses Datum wird auf dem Vordruck für die Rechnungslegung ausgedruckt. Am besten übernehmen Sie hier die Vorgabe des Programms.

Falls die Korrektheit der vorangegangenen Rechnungslegung geprüft wurde und Sie darüber eine Mitteilung erhalten haben, können Sie das Datum dieses Prüfberichtes eintragen, um dem Rechtspfleger die Arbeit zu vereinfachen.

Unter dem Kopfbereich ist das Rechnungslegungsfenster in drei Bereiche gegliedert, die den Vermögensbestand zu Beginn der Rechnungslegung, den Nachweis der Einnahmen und Ausgaben und den Vermögensbestand am Ende des Rechnungslegungszeitraumes darstellen.

<aside> <img src="/icons/info-alternate_gray.svg" alt="/icons/info-alternate_gray.svg" width="40px" />

Bitte achten Sie darauf, dass das Startdatum der Rechnungslegung genau einen Tag höher ist als das Enddatum einer eventuell vorangegangenen Rechnungslegung. Andernfalls würde eine „Lücke“ im Nachweis der Eingaben und Ausgaben entstehen und die Rechnungslegung wäre vom Rechtspfleger nicht nachzuvollziehen.

</aside>

Vermögensverzeichnis/Letzte Abrechnung

Bei der erstmaligen Rechnungslegung zeigt dieser Bildschirmteil die Summe der im Vermögensverzeichnis eingegebenen Gegenstände. Die hier ausgewiesenen Summen sind sinnvoll gruppiert.

Die Summe der Girokonten, Sparkonten, Wertpapiere und Verbindlichkeiten sollte bei der ersten Rechnungslegung der Summe der Anfangsbestände auf den von Ihnen angelegten Konten entsprechen.