<aside> <img src="notion://custom_emoji/2b85e994-2534-4e9f-884c-14fe51659c0a/1b960cde-e4c3-80ab-b314-007a311a6463" alt="notion://custom_emoji/2b85e994-2534-4e9f-884c-14fe51659c0a/1b960cde-e4c3-80ab-b314-007a311a6463" width="40px" />
Dieser Beitrag erschien bereits 2007 unserer Kundenzeitschrift today. Der Inhalt ist jedoch weiterhin gültig und hilft so auch aktuell beim Verständnis der ermittelten Kennzahlen.
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Aufgrund der häufigen Nachfragen zu diesem Thema wollen wir an dieser Stelle nochmals eine eingehende Erläuterung zur Statistik Pauschalabrechnung geben, die in BdB at work entweder aus dem Büro oder direkt aus dem Fenster Pauschalabrechnung gestartet werden kann.
Die Statistik ermittelt ein Abbild des augenblicklichen Zustandes der in BdB at work erfassten Betreuungsfälle, die pauschal nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) abgerechnet werden.
Basis für die Berechnung ist der Betreuungsverlauf eines jeden Klienten, in dem die wichtigen Eckdaten der Betreuung wie zum Beispiel der Beginn der Betreuung, eventuelle Statusänderungen oder die vergangenen Vergütungsabrechnungen gespeichert sind. In die Statistik fließt dieser Verlauf ohne Berücksichtigung bereits gestellter Abrechnungen ein.
Die Statistik für die Pauschalabrechnung wird grundsätzlich auf die gleiche Weise berechnet, als würde eine Gesamtabrechnung aller Klienten für den angegebenen Zeitraum ausgeführt. Bei Einschränkung der Statistik auf einen bestimmten Betreuer werden nur solche Fälle in die Berechnung aufgenommen, bei denen der angegebene Betreuer als Hauptbetreuer des Klienten zugeordnet ist.
Anzahl der ausgewerteten Betreuer und Anzahl der betroffenen Fälle
Die Anzahl der Betreuer ergibt sich aus der Zahl der unterschiedlichen Hauptbetreuer bei den betrachteten Fällen. Falls Sie die Statistik für einen bestimmten Betreuer erzeugen, wird an dieser Stelle immer 1 ausgegeben.
Die Anzahl der ausgewerteten Fälle ergibt sich aus der Anzahl der Klienten, die in die Berechnung für diesen Zeitraum eingegangen sind. Die Anzahl kann von der Anzahl der tatsächlich abrechenbaren Fälle abweichen, da die Statistik für jeden derzeit betreuten Klienten eine Berechnung der abrechenbaren Summe für den angegebenen Zeitraum ermittelt.
Für den angegebenen Zeitraum wird ermittelt, wie viele der betrachteten Fälle mittellos oder vermögend waren oder im Heim beziehungsweise in eigener Wohnung gelebt haben.
Hier ist zu bedenken, dass sich bei einem oder mehreren Klienten der Status im angegebenen Zeitraum geändert haben kann. Der Klient war im Zeitraum also sowohl vermögend wie auch mittellos und wird für beide Zahlen jeweils einmal mitgezählt.
Hieraus ergibt sich, dass die Summe der Klienten, die mittellos oder vermögend sind nicht mit der Anzahl der ausgewerteten Fälle übereinstimmen muss.
Hier wird die Anzahl der von den ausgewerteten Fällen betroffenen Kostenträger ermittelt. Auch hier kann es zum Beispiel durch den Wechsel des Amtsgerichtes bei einem Klienten dazu kommen, dass ein Klient doppelt (einmal für jedes Amtsgericht) gezählt wird.