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Dieser Beitrag liefert Inhalte die ab Januar 2023 gelten. Mit der in 2025 verabschiedeten Anpassung zur Vergütungserhöhung, wurden weitere Anpassungen am VBVG vorgenommen.
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Betreuungsvereine waren im Rahmen der Querschnittarbeit bereits vor dem Jahreswechsel mit den von ihnen begleiteten ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern kooperativ tätig. Mit der Reform wird die Anbindung der ehrenamtlichen Betreuer nun noch stärker. Durch die bereits bei Betreuungsbeginn angestrebte Festsetzung einer Verhinderungsregelung werden Betreuungsvereine die Verhinderungsbetreuung für die von Ihnen begleiteten ehrenamtlichen Betreuer von nun an regelmäßig übernehmen.
Da die Kann-Regel zur vorsorglichen Bestellung eines Verhinderungsbetreuers auch für alle anderen Betreuerinnen und Betreuer gilt, sind die nachfolgend beschriebenen Unterstützungsfunktionen in BdB at work zwar primär für die Anwendung im Vereinsumfeld geschaffen worden, stellen aber auch in anderen Vertretungssituationen z.B. unter Berufskollegen und in Betreuungsbüros gleichsam eine Hilfe dar.
In BdB at work wird grundsätzlich zwischen internen und externen Betreuern unterschieden. Damit ist nicht grundsätzlich eine Einteilung in ehrenamtliche oder berufliche Betreuende gemeint sondern ausschließlich die Abgrenzung zwischen Betreuern die im Kontext der eigenen BdB at work Installation tätig sind und somit auch abrechenbare Leistung erbringen können und Betreuern die außerhalb Ihrer BdB at work Umgebung tätig sind und über die nur informatorisch im Bestand von BdB at work Daten gehalten werden.
Interne Betreuer können einem Fall als zuständige oder vertretende Betreuer zugeordnet und die Tätigkeit in der Software auch entsprechend abgerechnet werden.
Externe Betreuer können einem Fall ausschließlich im Kontaktfeld für externe Betreuer zugeordnet werden. Leistungen externer Betreuer sind in der Software nicht abrechenbar.
In den Falldaten können externe Betreuerinnen und Betreuer in den neuen Kontaktblock der Fälle angebunden werden.
Auf diese Weise kann der Vereinsbetreuer der einen Ehrenamtlichen Betreuer in seiner Tätigkeit unterstützend begleitet den entsprechenden Betreuungsfall so grob oder detailliert wie gewünscht in BdB at work erfassen. Die Eckdaten stehen damit bei Rückfragen oder für den Eintritt des Verhinderungsfalls zur Verfügung.
Das bloße Vorhandensein eines angebundenen externen Betreuers schließt den Fall allerdings aus Sicht von BdB at work nicht von der Abrechnung aus. Daher ist die nachfolgende Einstellung in diesem Nutzungsszenario zusätzlich wichtig.