Bei berufsmäßig geführten Verfahrensbeistandschaften ist in § 158 Absatz 7 Satz 2 FamFG festgelegt, dass die Abrechnung nach Rechtszügen mit einer pauschalen Vergütung in Höhe von 350 € erfolgt. Bei Übertragung zusätzlicher Aufgaben nach § 158 Absatz 4 Satz 3 FamFG erhöht sich die Pauschale auf 550 € pro Rechtszug.

Auf der Abrechnungsseite legen Sie getrennt von den anderen möglichen Fallarten den Kostenträger, den bestellten Verfahrensbeistand, sowie die Geschäftsnummer und Beginn und Ende der Pflegschaft fest.

Abrechnungseinstellung

Gemäß § 158 Absatz 4 Satz 3 FamFG wählen Sie hier aus, ob Sie wegen der erfolgten Einlegung von Rechtsmitteln in diesem Verfahren die erhöhte Pauschale abrechnen können. Entsprechend der Einstellung und der Anzahl der Kinder wird die abzurechnende Gesamtpauschale angezeigt.

Stellungnahme

Im rechten Bereich der Abrechnungsseite besteht die Möglichkeit, Textbausteine für eine der Abrechnung beizulegende Stellungnahme zu hinterlegen. Die Textbausteine werden zusammen mit den restlichen Falldaten gespeichert und stehen auch bei künftigen Abrechnungen wieder zur Verfügung.

Mit dem Markierfeld „Stellungnahme an Abrechnung anhängen“ bestimmen Sie, dass die mit den Textbausteinen befüllte Vorlage für die Stellungnahme gleichzeitig mit der Abrechnung erstellt und ausgedruckt wird.

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Rechnung erstellen

Mit einem Klick auf den Button „Beantragung der Pauschale nach § 158 FamFG“ öffnen Sie den Dialog zur Abrechnung gegenüber dem angegebenen Kostenträger.

Rechnungsnummer & Rechnungsdatum

Im Dialog können Sie Einfluss auf die Rechnungsnummer nehmen, in dem Sie neben dem Feld auf den Button „…“ klicken. Bei der Rechnungsnummer kann nur die fortlaufende Nummer beeinflusst werden, die korrekte Rechnungsnummer wird anschließend wieder gemäß der Vorschrift zur Generierung von Rechnungsnummern aus den Programmeinstellungen berechnet.

Als Rechnungsdatum wird immer das aktuelle Tagesdatum vorgegeben. Sie können das Datum frei bearbeiten, nachdem Sie den Button „…“ neben dem Datum betätigt haben.

Umsatzsteuer

In der abzurechnenden Pauschale ist die Umsatzsteuer enthalten. Der sich ergebende Nettobetrag für die Rechnung wird automatisch aus dem Bruttobetrag und dem beim Verfahrenspfleger in den Kontakten hinterlegten Umsatzsteuersatz errechnet.

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